Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht beraten wir Sie sowohl bei Unfallschäden als auch im Bußgeldverfahren.

Sie waren an einen Verkehrsunfall beteiligt? Wir helfen Ihnen bei der umfassenden Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber den Haftpflichtversicherern. Oft versuchen Haftpflichtversicherer, den Schaden zu kürzen oder reagieren nur mit Verzögerung.

Wir verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Unfallgeschädigter kann gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Rechtsanwaltskosten als Teil seines Schadens geltend machen.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. zu den Fragen

  • Schmerzensgeld / Immaterieller Schaden
  • Mietwagenkosten
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Erwerbsschaden
  • Kosten eines Leihwagens

Ihre Ansprechpartner

Peter Gontrum  
Rechtsanwalt

Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: gontrum@brinkmannundmunde.de

 

Weitere Informationen...

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht


Sie wurden geblitzt? Sie wurden in einer Verkehrskontrolle positiv auf Alkohol, Medikamente oder Drogen getestet?

Im Bußgeldverfahren empfiehlt es sich - wie im Strafverfahren - zunächst keine Angaben zur Sache zu machen. Wir raten dazu, zunächst Einsicht in die Akte zu nehmen, um anschließend nach ausführlicher Besprechung der Angelegenheit zu entscheiden, ob und wie eine Einlassung zur Sache erfolgt.

Wir beraten zu Geldbußen, Fahrverboten, Punkten in Flensburg und allen weiteren Fragen im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.