Kaufverträge

  • Sie wollen ein Haus oder ein Auto kaufen und haben vorab Fragen zum Kaufvertrag?
  • Sie haben bereits einen Kaufvertrag geschlossen und stellen nachträglich Mängel an dem gekauften Gegenstand fest?
  • Sie benötigen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Ihren Vertragspartnern?
  • Sie wollen einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren?

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechten im Zusammenhang mit Kaufverträgen zu gestalten und durchzusetzen.

Wir sind sowohl im Immobilienrecht als auch im Bereich der Kaufverträge über bewegliche Sachen tätig.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Krieger  
Rechtsanwalt
Notar

Telefon: 02921 3658-14
e-Mail: krieger@brinkmannundmunde.de

Tanja Schmidt-Torley  
Rechtsanwältin
Notarin

Telefon: 02921 3658-22
e-Mail: schmidt@brinkmannundmunde.de

Oliver Ohrmann  
Rechtsanwalt
Notar

Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: ohrmann@brinkmannundmunde.de

Miriam Rediker  
Rechtsanwältin

Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: rediker@brinkmannundmunde.de

 

Weitere Informationen...

Gewährleistungsrecht

Die von Ihnen gekaufte Immobilie oder bewegliche Sache weist einen Mangel auf?
Ein Käufer macht Ihnen gegenüber Rechte geltend?
Wir klären mit Ihnen welche Mängelgewährleistungsrechte zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner bestehen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in § 437 hierzu folgende Rechte des Käufers:

  1. Nacherfüllung
    Es gilt im Kaufrecht ebenso wie im Werkvertragsrecht grundsätzlich der Vorrang der Nacherfüllung. Dem Verkäufer soll die Chance gegeben werden, einen bestehen Mangel zu beheben. Dies kann nach Wahl des Käufers entweder durch Nachbesserung (also z.B. Reparatur) oder Nachlieferung erfolgen. Der Käufer sollte dem Verkäufer hierzu eine Frist setzen. Der Verkäufer kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei unverhältnismäßig hohen Kosten eine Art der Nacherfüllung verweigern.
  2. Rücktritt oder Minderung
    Wenn eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, beispielsweise durch Lieferung einer mangelhaften Sache, kann der Käufer nach erfolgloser Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Auch in anderen gesetzlichen geregelten Konstellationen kann ein Rücktrittsrecht bestehen.
  3. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
    Nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder in anderen gesetzlichen bestimmten Fällen, kann Schadenersatz statt der Leistung und neben der Leistung verlangt werden. Die Schadensersatzansprüche können dabei parallel zu Rücktrittansprüchen geltend gemacht werden.

 

Der Verkäufer kann sich im Einzelfall möglichweise auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Ob ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart wurde, finden wir für Sie heraus.

Wir klären mit Ihnen, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen und wie Sie Ihr Ziel erreichen können.

Online-Handel

Vielfach werden Kaufverträge heute online abgeschlossen. Dies gilt sowohl für Kaufverträge über Waren zwischen Unternehmern als auch für den Online-Handel, bei dem der Privatkunde vom Unternehmer kauft. Verkaufsplattformen wie Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Amazon spielen eine immer stärkere Rolle.

Wann der rechtliche verbindliche Vertragsschluss vorliegt, welche zusätzlichen Rechte beim Online-Kauf bestehen und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind können wir Ihnen aufzeigen. Wir klären, welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen oder welche Regeln Sie als Unternehmer beachten sollten.