Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechten im Zusammenhang mit Kaufverträgen zu gestalten und durchzusetzen.
Wir sind sowohl im Immobilienrecht als auch im Bereich der Kaufverträge über bewegliche Sachen tätig.
Jürgen Krieger
Rechtsanwalt
Notar
Telefon: 02921 3658-14
e-Mail: krieger@brinkmannundmunde.de
Tanja Schmidt-Torley
Rechtsanwältin
Notarin
Telefon: 02921 3658-22
e-Mail: schmidt@brinkmannundmunde.de
Oliver Ohrmann
Rechtsanwalt
Notar
Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: ohrmann@brinkmannundmunde.de
Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: rediker@brinkmannundmunde.de
Die von Ihnen gekaufte Immobilie oder bewegliche Sache weist einen Mangel auf?
Ein Käufer macht Ihnen gegenüber Rechte geltend?
Wir klären mit Ihnen welche Mängelgewährleistungsrechte zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner bestehen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in § 437 hierzu folgende Rechte des Käufers:
Der Verkäufer kann sich im Einzelfall möglichweise auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Ob ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart wurde, finden wir für Sie heraus.
Wir klären mit Ihnen, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen und wie Sie Ihr Ziel erreichen können.
Vielfach werden Kaufverträge heute online abgeschlossen. Dies gilt sowohl für Kaufverträge über Waren zwischen Unternehmern als auch für den Online-Handel, bei dem der Privatkunde vom Unternehmer kauft. Verkaufsplattformen wie Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Amazon spielen eine immer stärkere Rolle.
Wann der rechtliche verbindliche Vertragsschluss vorliegt, welche zusätzlichen Rechte beim Online-Kauf bestehen und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind können wir Ihnen aufzeigen. Wir klären, welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen oder welche Regeln Sie als Unternehmer beachten sollten.