Immobilienrecht

  • Wie kaufe/verkaufe ich ein Haus oder eine Eigentumswohnung also eine Immobilie?
  • Was genau ist eine Grundschuld/ eine Hypothek?
  • Welche rechtlichen Belastungen können auf einem Grundstück bestehen?
  • Was versteht man unter einem Wegerecht?
  • Sie wollen Ihr Haus schon auf die Kinder übertragen, sich aber ein Wohnrecht sichern?

 

Wir beraten Sie in allen Fragen des Immobilienrechts.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Krieger  
Rechtsanwalt
Notar

Telefon: 02921 3658-14
e-Mail: krieger@brinkmannundmunde.de

Tanja Schmidt-Torley  
Rechtsanwältin
Notarin

Telefon: 02921 3658-22
e-Mail: schmidt@brinkmannundmunde.de

Oliver Ohrmann  
Rechtsanwalt
Notar

Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: ohrmann@brinkmannundmunde.de

 

Weitere Informationen...

Kaufvertrag

Wenn Sie eine Beratung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages benötigen, können Sie sich zur Prüfung von Vertragsunterlagen oder für den Entwurf von Kaufverträgen an uns wenden.

Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer umfassend und zielgerichtet. Wir achten darauf, dass der Kaufvertrag für alle Beteiligten sicher abgewickelt wird.

Gewährleistungsrecht

Rechte am Grundstück

Wir beraten und klären Sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich Rechte an Grundstücken sichern können (Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Reallasten, Wohnungsrechte).

So kann es für Sie im Falle der Übertragung Ihrer Immobilie auf die Kinder sinnvoll sein, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch zu vereinbaren. Wir klären mit Ihnen die Details.
Sie benötigen z.B. für den Hauskauf oder die Renovierung einen neuen Kredit? Ihr Kreditgeber wird Ihnen das Geld in der Regel nur gegen Sicherheit zur Verfügung stellen.
Wir beraten Sie zu Grundschulden und Hypotheken.