Wir beraten Sie in allen Fragen des Immobilienrechts.
Jürgen Krieger
Rechtsanwalt
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Tanja Schmidt-Torley
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Oliver Ohrmann
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Wenn Sie eine Beratung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages benötigen, können Sie sich zur Prüfung von Vertragsunterlagen oder für den Entwurf von Kaufverträgen an uns wenden.
Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer umfassend und zielgerichtet. Wir achten darauf, dass der Kaufvertrag für alle Beteiligten sicher abgewickelt wird.
siehe Kaufverträge
Wir beraten und klären Sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich Rechte an Grundstücken sichern können (Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Reallasten, Wohnungsrechte).
So kann es für Sie im Falle der Übertragung Ihrer Immobilie auf die Kinder sinnvoll sein, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch zu vereinbaren. Wir klären mit Ihnen die Details.
Sie benötigen z.B. für den Hauskauf oder die Renovierung einen neuen Kredit? Ihr Kreditgeber wird Ihnen das Geld in der Regel nur gegen Sicherheit zur Verfügung stellen.
Wir beraten Sie zu Grundschulden und Hypotheken.