Wir beraten und treffen Regelungen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Im Bereich der Kapitalgesellschaften, also insbesondere der GmbH, der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft bedürfen viele Maßnahmen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung.
Jürgen Krieger
Rechtsanwalt
Notar
Telefon: 02921 3658-14
e-Mail: krieger@brinkmannundmunde.de
Tanja Schmidt-Torley
Rechtsanwältin
Notarin
Telefon: 02921 3658-22
e-Mail: schmidt@brinkmannundmunde.de
Oliver Ohrmann
Rechtsanwalt
Notar
Telefon: 02921 3658-21
e-Mail: ohrmann@brinkmannundmunde.de
Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz. Es sind verschiedenste Arten der Umwandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften möglich.
Wir beraten Sie zu Verschmelzungen durch Aufnahme oder durch Neugründung, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen und Formwechseln.
Die häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland ist die Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (GmbH). Es handelt sich hierbei um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Anteile an einer GmbH werden von den Gesellschaftern gehalten. Eine Gesellschaft hat mindestens einen Gesellschafter.
Die GmbH benötigt darüber hinaus einen Geschäftsführer, der die GmbH nach außen vertritt. Dies kann sowohl ein Gesellschafter sein, der zum Geschäftsführer ernannt wird, als auch ein externer Geschäftsführer.
Nach abgeschlossener Gründung haftet die GmbH nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nach Erbringung ihres Gesellschaftsanteils nicht mehr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Wir begleiten Ihre Gesellschaftsgründung sowie alle Geschäfte rund um die GmbH.
Mit der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) hat der deutsche Gesetzgeber eine Alternative zur Gründung einer Gesellschaft mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro geschaffen. Wir beraten Sie dazu, in welchen Fällen eine Gründung einer UG vorteilhaft ist und wann diese überhaupt in Frage kommt.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist gerade bei großen Unternehmen eine gängige Rechtsform. Sie wird vertreten durch den Vorstand. Dieser wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Die Anteile an einer AG werden als Aktien an die Aktionäre vergeben.
Wir beraten Sie zu Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder Satzungen, Kapitalmaßnahmen und Unternehmensfinanzierung (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, stille Beteiligungen), Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Auseinandersetzungen von Gesellschaften und Unternehmen, Fragen zu Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge und Corporate Compliance.