Online-Beurkundungen

Das offizielle Portal der Bundesnotarkammer für Online-Notartermine.

Wir können im Gesellschaftsrecht bestimmte Beurkundungen online vornehmen. Dies erfolgt über das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte Videokommunikationssystem.

Für Sie ist das Online-Verfahren über das Internetportal (www.online.notar.de) zu erreichen.

Dort werden Ihnen zufällig ausgewählte Notarinnen und Notare vorgeschlagen.
Selbstverständlich können Sie uns auch direkt auswählen:

  • Notar Oliver Ohrmann
  • Notarin Tanja Schmidt-Torley
  • Notar Jürgen Krieger

Button Online-Verfahren

Sie benötigen einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und Ausweis-PIN. Verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde, ist dieser Personalausweis inklusive freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) allein ausreichend. Die Ausweis-PIN wird regelmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollten Sie diese verloren haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue Ausweis-PIN setzen lassen.

Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.

 

Die Notar-App ermöglicht ein sicheres Auslesen ihrer Ausweisdokumente.

Sie steht im
App Store von Apple
sowie im
Google Play Store

kostenlos zum Download bereit.

Die Bargründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) kann online durchgeführt werden. Das notarielle Online-Verfahren ist auch bei der Beurkundung von Gründungsvollmachten sowie von einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen, soweit keine anderen Formvorschriften entgegenstehen, anwendbar.

Darüber hinaus ist die Beglaubigung sämtlicher Anmeldungen zum Gesellschafts-, Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregister mittels des von der Bundesnotarkammer betriebenen Videokommunikationssystems zulässig.

Gerne können Sie das Portal für diese benannten Zwecke nutzen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.