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Jeder
bedarf der Mitwirkung des Notars bei rechtlich bedeutsamen
Handlungen und Erklärungen, die sich nicht auf seinen
höchstpersönlichen engen Lebenskreis beschränken.
Hierzu
zählen sämtliche persönlichen Angelegenheiten, denen der Staat
ein allgemeines Interesse beimisst und sie deshalb in
öffentlichen Registern erfasst, so u.a. Eintragungen und
Änderungen im Grundbuch, im Handelsregister, im Vereinsregister.
Auch die persönlichen Angelegenheiten, denen der Einzelne
ein großes Interesse - auch über seinen Tod hinaus - beimisst,
bedürfen notarieller Mitwirkung,
z.B. wichtige Vollmachten, Testamente und Erbverträge, Verträge
über die Nachfolge in das Vermögen schon zu Lebzeiten,
Eheverträge.
Die
Aufgaben eines Notars werden bei uns wahrgenommen durch
- Wolf Kaßmann, Notar seit 1981,
- Jürgen Krieger, Notar seit 2007.
Weiterhin beratend und betreuend in der Kanzlei tätig
- Jörg-Henrik Sievers, Notar a.D. (seit Vollendung des 70. Lebensjahres),
- Karl H. Munde, Notar a.D. (seit Vollendung des 70. Lebensjahres).
Die Aufbereitung und Abwicklung der einzelnen Vorgänge erfolgt im
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