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Jeder bedarf der Mitwirkung des Notars bei rechtlich bedeutsamen Handlungen und Erklärungen, die sich nicht auf seinen höchstpersönlichen engen Lebenskreis beschränken.

Hierzu zählen sämtliche persönlichen Angelegenheiten, denen der Staat ein allgemeines Interesse beimisst und sie deshalb in öffentlichen Registern erfasst, so u.a. Eintragungen und Änderungen im Grundbuch, im Handelsregister, im Vereinsregister.

Auch die persönlichen Angelegenheiten, denen der Einzelne ein großes Interesse - auch über seinen Tod hinaus - beimisst, bedürfen notarieller Mitwirkung, z.B. wichtige Vollmachten, Testamente und Erbverträge, Verträge über die Nachfolge in das Vermögen schon zu Lebzeiten, Eheverträge.

Die Aufgaben eines Notars werden bei uns wahrgenommen durch

  • Wolf Kaßmann, Notar seit 1981,
  • Jürgen Krieger, Notar seit 2007.

Weiterhin beratend und betreuend in der Kanzlei tätig

  • Jörg-Henrik Sievers, Notar a.D. (seit Vollendung des 70. Lebensjahres),
  • Karl H. Munde, Notar a.D. (seit Vollendung des 70. Lebensjahres).

Die Aufbereitung und Abwicklung der einzelnen Vorgänge erfolgt im

Brinkmann und Munde · Nöttentor 2-4 · 59494 Soest · Tel.:02921 / 36580 · e-Mail: info@brinkmannundmunde.de